Arbeitslos - Was tun?



Nach Erhalt der Kündigung oder im Konkursfall

  • Melden Sie sich sofort bei Ihrer Wohnortsgemeinde
    (in den Städten Basel, Bern und im Kanton Zürich beim regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV) als arbeitslos an.
  • Bringen Sie einen amtlichen Ausweis mit. Bei zu später Anmeldung könnte Ihnen ein Teil der Arbeitslosenentschädigung verloren gehen.

 

Freie Kassenwahl

  • Bei der Anmeldung haben Sie das Recht auf  freie Kassenwahl, d.h. Sie bestimmen, von welcher Arbeitslosenkasse Sie die Arbeitslosenentschädigung beziehen wollen und betreut werden möchten. Verlangen Sie eine Liste der vor Ort verfügbaren Arbeitslosenkassen.
  • Wählen Sie z.B. die Unia Arbeitslosenkasse .

Die Gemeinde oder das RAV bestätigt Ihnen das Datum der Anmeldung und die von Ihnen gewählte Arbeitslosenkasse.

 

Weitere Informationen zur Arbeitslosenversicherung erhalten Sie bei der nächsten Zahlstelle der Unia Arbeitslosenkasse.

 
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Unia Region